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Call-Eckdaten
Pandemievorsorge und -reaktion: Aufrechterhaltung der europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-08-12
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
11.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Partnerschaft weiterhin auf bestehenden Netzwerken zur Pandemievorsorge und Forschungsinfrastrukturen aufbaut und in Synergie mit der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) zusammenarbeitet. Die Vorschläge sollten administrative und technische Unterstützung durch ein Sekretariat vorsehen, um die Europäische Partnerschaft zur Pandemievorsorge aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie einseitige Forschungsinitiativen zu einer fragmentierten Forschungslandschaft führen können, mit erheblichem Spielraum für Effizienzgewinne bei der Entwicklung der dringend benötigten Beweise, um politische Maßnahmen im Notfall zu leiten. Die Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge arbeitet daran, die Bereitschaft der EU zur Vorhersage und Reaktion auf aufkommende ansteckende Gesundheitsbedrohungen durch eine bessere Koordinierung der Mittel für Forschung und Innovation in der EU, auf nationaler (und regionaler) Ebene zu verbessern Niveau in Richtung gemeinsamer Ziele und einer vereinbarten strategischen Forschungs- und Innovationsagenda. Eine solche Partnerschaft trägt zum Aufbau eines kohärenten Europäischen Forschungsraums (EFR) bei, der es den Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern und der Europäischen Kommission ermöglicht, Forschung und Innovation im Bereich der Pandemievorsorge schnell und gemeinsam zu unterstützen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten umfassen:
- Bereitstellung eines effizienten Sekretariats für die europäische Partnerschaft zur Pandemievorsorge
- Administrative und organisatorische Unterstützung der Mitglieder in der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge;
- Starke wissenschaftliche Unterstützung zu Themen, die von den GloPID-R-Lehrstühlen, wissenschaftlichen Berater*innen oder (Arbeits-)Gruppen angefragt werden;
- Aktive Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern und Initiativen im Bereich der Pandemievorsorge, Gewährleistung der Zusammenarbeit und Koordinierung und Vermeidung von Doppelarbeit; z. B. das Gemeinsame Unternehmen Global Health EDCTP3, GloPID-R, WHO-F&E-Entwurf, ACT-Accelerator usw.;
- Durchführung starker Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern über den Zweck, die Aktivitäten und die Ergebnisse der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge, sowohl außerhalb als auch während epidemischer/pandemischer Episoden;
- Koordinierung und Zusammenarbeit mit relevanten Initiativen im Zusammenhang mit der Pandemievorsorge wie HERA einrichten, um Komplementarität zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden;
- Wenden Sie gegebenenfalls einen bereichsübergreifenden, interdisziplinären One Health-Ansatz an;
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder dazu beitragen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet, zugeschnitten und dazu beitragen:
- Forschungsfördernde, politische Entscheidungsträger*innen und die Forschungsgemeinschaft unterhalten einen konsolidierten Forschungs- und Innovationsrahmen für die Europäische Partnerschaft zur Pandemievorsorge, einschließlich der Ziele, der Governance und der Arbeitsweisen/Operationalisierung der Partnerschaft;
- Forschungsfördernde, Politiker*innen und die Forschungsgemeinschaft sind auf gemeinsame Ziele ausgerichtet und haben ein gemeinsames Verständnis der langfristigen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für die Partnerschaft;
- Die europäischen Forschungsfördernden werden von einem dynamischen und effizienten Sekretariat bei ihren Koordinierungsbemühungen für die Erforschung der Pandemievorsorge unterstützt;
- Gesundheitsdienstleister, europäische und internationale Stakeholder engagieren sich mit den entsprechenden Partner*innen durch den Forschungs- und Innovationsrahmen für die Partnerschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können sich juristische Personen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als begünstigte oder verbundene Einrichtung beteiligen und sind berechtigt, Unionsmittel zu erhalten.
Koordinatoren von Projekten müssen juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(557kB)
Kontakt
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