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Call-Eckdaten
Sichere und geschützte Parkinfrastruktur - Arbeiten (Kohäsionsländer)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-SAFEMOBCOEN-PARKINGS-WORKS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote
85 %
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer vii) der CEF-Verordnung werden die folgenden Arbeiten unterstützt:
- Arbeiten zur Schaffung neuer sicherer Parkplätze, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012[1] zu zertifizieren sind (einschließlich sicherheitsrelevanter Informations- und Kommunikationstechnologien) und die sich auf dem Kernstraßennetz und seinen Knotenpunkten oder auf dem umfassenden Straßennetz befinden, wenn sie in erster Linie Nutzern des Kernstraßennetzes für Lkw und Nutzfahrzeuge dienen.
- Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Parkflächen, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012[1] zertifiziert sind oder zertifiziert werden sollen (einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologien für Sicherheit und Gefahrenabwehr) und die sich auf dem Kernstraßennetz und seinen Knotenpunkten oder auf dem Gesamtstraßennetz befinden, wenn sie in erster Linie Nutzern des Kernstraßennetzes für Last- und Nutzfahrzeuge dienen;
- Arbeiten zur Optimierung der Nutzung bestehender sicherer Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge durch statische und dynamische Informationen, einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Verbreitung von Parkinformationen. Diese Maßnahmen müssen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 der Kommission (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013 der Kommission vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der IVS-Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Erbringung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge (ABl. L 247 vom 18. 9.2013, S. 1)) und die Anwendung von Unionsnormen (z. B. DATEX2) und Leitlinien, die Einrichtung von Methoden zur Messung genauer und zuverlässiger Daten von Sensoren, Kameras oder anderen Überwachungsgeräten und die Analyse der erforderlichen Vorrangzonen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 unter Berücksichtigung von Verkehrsbedingungen, Infrastrukturmängeln oder -schwächen und Fahrvorschriften.
Liegt das Projekt nicht direkt am Kernstraßennetz oder am umfassenden Straßennetz, muss der Antrag seinen Nutzen für das Funktionieren des Kernstraßennetzes begründen. Nur Elemente des sicheren Parkplatzes, die in den Dienstleistungs- und Sicherheitsniveaus der in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 festgelegten Standards festgelegt sind, sind förderfähig. Zubehörelemente, die nicht von den Standards abgedeckt werden, werden nicht gefördert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur intelligenten und interoperablen Mobilität - Allgemeiner Finanzrahmen (CEF-T-2022-SAFEMOBCOEN) beträgt EUR 150.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-T-2022-SAFEMOBCOENCall Document CEF-T-2022-SAFEMOBCOEN(506kB)
Kontakt
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