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Call-Eckdaten
Erasmus Mundus Gemeinsame Masterstudiengänge
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PEX-EMJM-MOB
Termine
Öffnung
28.11.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 150.121.740,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Erasmus Mundus Joint Masters (EMJM) unterstützt hochrangige integrierte transnationale Studienprogramme auf Master-Ebene (Stufe 7 der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens ISCED 2011), die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Partnern aus dem Bildungs- und/oder Nicht-Bildungsbereich mit spezifischem Fachwissen und Interesse an den betreffenden Studienbereichen/Berufsfeldern durchgeführt werden.
Call-Ziele
EMJMs sind Exzellenzprogramme und sollen zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Gemeinsamkeit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte.
Ziel der EMJM ist es, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu steigern und Talente nach Europa zu holen, und zwar durch eine Kombination aus
- institutionelle akademische Zusammenarbeit, um europäische Spitzenleistungen in der Hochschulbildung zu präsentieren, und
- individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der EMJM teilnehmen, mit EU-finanzierten Stipendien für die besten Studierenden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Auf Systemebene
- Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Hochschulraums und darüber hinaus durch Unterstützung gemeinsamer Lehrveranstaltungen und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und Förderung akademischer Spitzenleistungen;
- Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen in Europa und im Ausland und durch die Mobilität der besten Studierenden weltweit;
- Verstärkung der Synergien zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung;
- Beseitigung von Lernbarrieren, Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Erleichterung der Mobilität der Lernenden zwischen den Ländern;
- Reaktion auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes;
- Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik.
Auf institutioneller Ebene
- Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit zwischen europäischen und außereuropäischen Hochschuleinrichtungen weltweit;
- Verbesserung der Qualität der Programme auf Master-Ebene und der Betreuungsregelungen
- Steigerung der Internationalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Einrichtungen;
- Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität der bestehenden Netzwerke;
- Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende;
- Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins durch ihre Lehrpläne und die Entwicklung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Personen).
Auf individueller Ebene
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden,
- Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten der Studierenden;
- Entwicklung neuer Denkweisen und Ansätze für akademische Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen;
- Verbesserung der Netzwerk- und Kommunikationsfähigkeiten der Studierenden;
- Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft.
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Erwartete Ergebnisse
Die nachstehenden Punkte sollten als wichtigste erwartete Ergebnisse während der Projektdurchführung in den Antrag aufgenommen werden:
- Projekt-Website
- Werbematerial
- Vorlage für eine Studentenvereinbarung
- Vorlage(n) für Abschlusszeugnisse
- Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen
- Interne/externe Qualitätsprüfungsberichte
- Nachhaltigkeit / Geschäftsplan.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein.
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist ein ECHE-Zertifikat nicht erforderlich, sie müssen sich jedoch zu dessen Grundsätzen verpflichten.
Verbände oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer angeschlossenen Einrichtungen), die direkt und aktiv zur Durchführung von gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen beitragen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland haben, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Darüber hinaus kann das EMJM-Studienprogramm auch von der Beteiligung assoziierter Partner profitieren (fakultativ). In der Antragsphase müssen die Partner-Hochschulen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen ihrer Rechtsordnung für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann entweder (i) aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen), (ii) oder auf einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms beruhen, (iii) oder für jede nationale Komponente, aus der sich das gemeinsame Programm zusammensetzt.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, von denen mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind.
weitere Förderkriterien
Zuvor geförderte Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJMD) und Gemeinsame Masterstudiengänge (EMJM) können frühestens im Jahr vor Ablauf des Vertrags eine Verlängerung beantragen. In keinem Fall können zwei Ausgaben eines Masters, die durch zwei verschiedene Finanzhilfevereinbarungen finanziert werden, im selben akademischen Jahr beginnen.
Der EMJM-Zuschuss wird auf der Grundlage der folgenden drei Komponenten berechnet:
- einem Beitrag zu den institutionellen Kosten für die Durchführung des Programms;
- einer Höchstzahl von Stipendien für Studierende, die während der Laufzeit der Vereinbarung vergeben werden;
- ein zusätzlicher Betrag zur Deckung der individuellen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen.
Mit diesem Beitrag sollen mindestens 4 Ausgaben des Masterprogramms finanziert werden, die jeweils 1 bis 2 Studienjahre dauern (60, 90 oder 120 ECTS-Punkte).
Der endgültige Zuschuss wird in der Phase der Abschlussberichterstattung auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für individuelle Bedürfnisse zugewiesenen Kosteneinheiten berechnet, sofern der Gesamtbetrag den gewährten Höchstzuschuss nicht übersteigt. Die Projekte können je nach tatsächlichem Bedarf und in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung flexibel Mittel zwischen Stipendien (mit Ausnahme von Aufstockungsstipendien für bestimmte Regionen der Welt, falls zutreffend) und individuellem Bedarf übertragen. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig.
Dies geschieht in Form von Einheitskosten pro eingeschriebenem Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms decken.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
74 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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