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Call-Eckdaten
Allianz für Sprachtechnologien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-AI-06-LANGUAGE-02
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung betrifft den zweiten Arbeitsbereich, der die Koordinierung eines europäischen Ökosystems für Sprachtechnologien unterstützen soll. Diese Tätigkeit wird öffentliche und private Organisationen zusammenbringen, um Entwickler*innen und Nutzenden großer Sprachmodelle, insbesondere KMU, Infrastruktur und Unterstützung zu bieten.
Call-Ziele
Das Aufkommen der generativen KI, das durch Modelle wie ChatGPT veranschaulicht wird, stellt einen transformativen Moment in der technologischen Innovation dar. Die meisten dieser Fortschritte kommen jedoch aus Regionen außerhalb Europas und decken nicht alle Sprachen gleichermaßen ab.
Der Aufbau eines Ökosystems rund um große Sprach- und KI-Modelle in Europa wird für mehr Autonomie bei der Nutzung und dem Austausch europäischer Daten sorgen und die Abhängigkeit der EU von Technologien außerhalb Europas verringern. Durch die Bündelung der Bemühungen der Mitgliedstaaten wird diese Maßnahme direkt zur Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa beitragen und gleichzeitig die Ziele der Gemeinsamen Europäischen Dateninfrastruktur und des MCP-Dienstes im Bereich der Sprachtechnologien wirksam umsetzen. Durch die Bereitstellung der erforderlichen Daten- und Modellanpassungskapazitäten wird die Aktion einen starken Einfluss auf den Einsatz großer Sprachgrundlagenmodelle und ihrer Anwendungen wie der generativen KI haben. Diese föderalen Bemühungen werden sich auf zwei Arbeitsbereiche stützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine verbesserte EU-weite digitale Infrastruktur für Sprachtechnologien.
- Eine starke Gemeinschaft mit der Einrichtung eines Koordinierungsrahmens für die verschiedenen Interessengruppen (z. B. Mitgliedstaaten und Industrie) rund um relevante europäische, nationale und private Initiativen für große Sprachmodelle.
Erwartete Ergebnisse
Die Infrastruktur wird als Beratungsstelle fungieren, Sensibilisierungsmaßnahmen anbieten und eine Gemeinschaft aufbauen. Sie wird KMU dabei unterstützen, die großen Sprachmodelle in ihre Produktionsabläufe einzubinden.
Die Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit nationalen Initiativen, den Datenräumen, der KI-Plattform auf Abruf, den Test- und Experimentiereinrichtungen, den digitalen Innovationszentren, den Supercomputing-Einrichtungen des gemeinsamen Unternehmens EuroHPC und in Synergie mit der Open-Source-Grundlagenmodell-Aktion durchgeführt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen von DIGITAL-2024-AI-06-LANGUAGE 01 und DIGITAL-2024-AI-06-LANGUAGE-02 Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen sowie auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-AI-06 Call documentDIGITAL-2024-AI-06 Call document(688kB)
Kontakt
Website
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